Zahnarzt Nürnberg

Dämmerschlaf – so läuft die Behandlung ab

Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Zahnarztbehandlung im Dämmerschlaf nötig wird – allen voran die Zahnarztangst. In unserer Zahnarztpraxis Dr. Mark Meisel & Dr. Ulf Meisel in Nürnberg liegt uns das Wohlbefinden unserer Patientinnen und Patienten am Herzen. Daher bieten wir auch die Behandlung im Dämmerschlaf an. Wie diese genau abläuft, erklären wir hier.

Was ist der Dämmerschlaf?

Der Dämmerschlaf ist eine Art der Betäubung. Er wird auch Analgosedierung genannt. Dabei werden die Patientinnen und Patienten in einen leichten Schlaf versetzt. Dies geschieht durch die intravenöse Gabe von Betäubungs- und Schmerzmitteln. Während der Behandlung sind Betroffene teilweise ansprechbar, können sich im Anschluss jedoch nicht mehr erinnern. Dieses Vorgehen ist besonders bei von Zahnarztangst geplagten Personen beliebt, da die Behandlung somit einfach verschlafen werden kann.

Was ist der Unterschied zwischen dem Dämmerschlaf und der Vollnarkose?

Der Dämmerschlaf ist eine schonendere und leichtere Methode der Betäubung als die Vollnarkose. Die Patientinnen und Patienten im Dämmerschlaf können noch selbstständig atmen, was bei einer Vollnarkose nicht der Fall ist. Bei letzterer müssen Betroffene künstlich beatmet werden. Das Herz-Kreislauf-System wird im Dämmerschlaf also wesentlich geringer belastet als das bei der Vollnarkose der Fall ist. Außerdem bleiben Patientinnen und Patienten während des Dämmerschlafs ansprechbar und können im Zweifel kooperieren.

Wie läuft die Behandlung unter Dämmerschlaf ab?

Vor der Behandlung ist wichtig, dass Betroffene nüchtern bleiben. Mindestens sechs Stunden lang dürfen sie nichts essen, zwei Stunden lang nichts trinken. Das Betäubungsmittel wird dann intravenös verabreicht, die Patientinnen und Patienten gleiten in einen seichten Schlaf und nehmen die Behandlung nicht mehr aktiv und vollständig wahr. Nach der Behandlung können Betroffene dann in Ruhe aufwachen. Sie müssen für einen gewissen Zeitraum noch beobachtet werden. Außerdem dürfen sie 24 Stunden lang nicht Auto fahren und müssen dementsprechend von einer Begleitperson aus der Praxis abgeholten werden.

Geschrieben am: 03.04.2023
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